Ausbildung

Der Gesetzgeber schreibt für das Führen bestimmter Kraftfahrzeugarten eine Fahrerlaubniss vor.
Nach vorausgegangener Ausbildung, die in der Fahrschülerausbildungsordnung beschrieben ist, ist eine Prüfung in Theorie und Praxis abzulegen. In dieser Prüfung ist zu zeigen das der Fahrerlaubnisbewerber ausreichende Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt um ein Fahrzeug sicher und verkehrsgerecht im Straßenverkehr zu führen.

Soweit sinngemäße der Text der Straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften.
Doch bangemachen gilt nicht.

Die Ausbildung erfolgt nach dem Prinzip: vom Leichten zum Schweren, was nichts anderes heißt als das auf bestehende Kenntnissen (zB. aus der Verkehrserziehung im Kindergarten und der Schule) aufgebaut wird, und diese Kenntnisse nach und nach erweitert werden.

Auch die praktischen Fähigkeiten werden nach diesem Prinzip unterrichtet. Angefangen von einfachen Handlungen wie zB blinken und lenken bis hin zu komplexen motorischen Fähigkeiten wie das rückwärtsfahren um eine (Auto)ecke.
So wie das Kleinkind laufen lernen muß indem es die Bein und Fußmuskeln an und entspannt, das Körpergewicht verlagert und den Gang mit dem Gleichgewichtssinn kontrolliert und korrigiert, lernt auch ein Fahrschüler.
Schalten, Anfahren, Beschleunigen, Verzögern, Lenken. Tätigkeiten die am Anfang mühsam erlernt werden müssen und dann, begleitet mit Rückschlägen, zu bedingten Reaktionen werden um sich auf das wesentliche, nämlich dem Verkehr, zu konzentrieren.

An diesen Beispielen läßt sich erkennen welche Aufgaben auf einen zukommen wenn man "den Lappen" haben möchte. Neben der Eigeninitiative, ohne die es nicht geht, stehe ich als Lehrer, Trainer, Aufpasser, Antreiber, Begleiter zur Seite. ;-)

 Zuletzt geändert am: 28.08.2010  |   e-Mail  |   Impressum