Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Ausbildungsfahrzeug.
| Einschluss der Klassen | A1, M |
| Mindestalter | 25 Jahre |
| Mindestumfang der theoretischen Ausbildung |
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| Mindestumfang der praktischen Ausbildung |
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Zuletzt geändert am: 28.08.2010 | e-Mail |