Fahrerlaubnisklasse BE

Kl. BE Ausbildungsfahrzeug Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden
Ausbildungsfahrzeug.

Ausbildungsumfang

Einschluss der Klassen keine
Mindestalter wie Zugfahrzeug
Mindestumfang der
theoretischen Ausbildung
  • Keine Ausbildung vorgeschrieben
Mindestumfang der
praktischen Ausbildung
  • Grundausbildung
    Keine Anzahl vorgeschrieben
  • Überlandfahrten
    3 Std. a 45 min
  • Autobahnfahrten
    1 Std. a 45 min
  • Nachtfahrten
    1 Std. a 45 min

 Zuletzt geändert am: 28.08.2010  |   e-Mail  |   Impressum