Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Ausbildungsfahrzeug.
| Einschluss der Klassen | keine |
| Mindestalter | 16 Jahre |
| Mindestumfang der theoretischen Ausbildung |
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| Mindestumfang der praktischen Ausbildung |
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Zuletzt geändert am: 28.08.2010 | e-Mail |