Fahrerlaubnisklasse M

Kl. M Ausbildungsfahrzeug Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Ausbildungsfahrzeug.

Ausbildungsumfang

Einschluss der Klassen keine
Mindestalter 16 Jahre
Mindestumfang der
theoretischen Ausbildung
Mindestumfang der
praktischen Ausbildung
  • Grundausbildung
    Keine Anzahl vorgeschrieben
  • Sonderfahrten
    keine

 Zuletzt geändert am: 28.08.2010  |   e-Mail  |   Impressum