Die praktischen Fahrstunden werden individuell vereinbart. Für eine kontinuierliche / schnelle Ausbildung sollten pro Woche Mindestens 2 bis 3 Übungseinheiten vereinbart werden.
In den praktischen Übungen geht es nach dem Prinzip "vom Leichten zum Schweren". Die Ausbildung ist in verschiedene Stufen aufgeteilt die sich an dem Curricularen Leitfaden des Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände orientiert.
Nach den ersten Theoriestunden und dem Selbststudium des Thema "Vorfahrt" im Lehrbuch, kann bereits, wenn der Antrag abgegeben wurde, mit den ersten Fahrstunden begonnen werden. Dies ist sogar gewünscht damit eine Verzahnung von Theorie und Praxis stattfindet.
Je nach persönlichem Ausbildungsplan können die Fahrstunden angesetzt werden. Erst nach erfolgreicher Theorie Prüfung kann die praktische Prüfung abgelegt werden.
Die Ausbildung umfasst eine Grundausbildung und die Sonderfahrten. Während der Mindesumfang der Sonderfahrten festgeschrieben ist, richtet sich die Grundausbildung nach den persönlichen Fähigkeiten und der Mitarbeit des Fahrschülers.